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So wird gewählt

Am Sonntag, 6. September 2026, wurde der 9. Landtag von Sachsen-Anhalt gewählt. Hier wird erklärt, wer wählen durfte, was Erst- und Zweitstimme bedeuten und wie Urnen- und Briefwahl funktionierten.

Vorläufiges Ergebnis im Wahlkreis 6 Burg

Nach dem vorläufigen Ergebnis gewinnt Jan Scharfenort (AfD) mit 14.112 Erststimmen (42,59 %) das Direktmandat. Die Wahlbeteiligung beträgt 80,0 %. Bei den Zweitstimmen erreicht die AfD 44,35 %, die CDU 17,72 %, die SPD 8,99 %, Die Linke 7,82 %, Bündnis 90/Die Grünen 7,77 % und das BSW 5,17 %.

Stand: 9. September 2026. Die amtliche Feststellung durch den Kreiswahlausschuss ist für den 10. September angekündigt. Quellen: Landkreis Jerichower Land und MDR-Ergebnisse für das Jerichower Land.

Jetzt wichtig: Briefwahl

Wer den Wahlbrief per Post versenden möchte, sollte ihn spätestens am Donnerstag, 3. September 2026, absenden. Ein Briefwahlantrag ist grundsätzlich noch bis Freitag, 4. September 2026, 15:00 Uhr, möglich. Entscheidend ist, dass der Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der angegebenen Stelle eingeht. Bei knapper Zeit sind die aktuellen Hinweise des Wahlamtes der Stadt Burg maßgeblich.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Wahltag: Sonntag, 6. September 2026
  • Wahlzeit: 8:00 bis 18:00 Uhr
  • Wahlkreis 6 Burg: Biederitz, Möser, Stadt Burg und Stadt Möckern
  • Stimmen: eine Erststimme und eine Zweitstimme
  • Wahllokal: steht auf der persönlichen Wahlbenachrichtigung

Die zwei Stimmen

Erststimme: Person

Mit der Erststimme wird eine Direktkandidatin oder ein Direktkandidat aus dem Wahlkreis 6 Burg gewählt. Wer im Wahlkreis die meisten gültigen Erststimmen erhält, gewinnt das Direktmandat.

Zu den Kandidierenden im Wahlkreis 6 Burg

Zweitstimme: Partei

Mit der Zweitstimme wird eine Partei und ihre Landesliste gewählt. Die Zweitstimmen bestimmen maßgeblich, wie die Sitze im Landtag zwischen den Parteien verteilt werden. Dabei gilt grundsätzlich die Fünf-Prozent-Hürde.

Amtliche Erklärung des Wahlsystems

Beide Stimmen sind unabhängig voneinander. Die Erststimme kann einer Person gegeben werden, auch wenn mit der Zweitstimme eine andere Partei gewählt wird. Es ist auch möglich, nur eine der beiden Stimmen abzugeben; die eindeutig abgegebene Stimme bleibt gültig.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind Personen, die am Wahltag alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes.
  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt, also spätestens am 6. September 2008 geboren.
  • Sie haben seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung in Sachsen-Anhalt oder halten sich hier gewöhnlich auf – für diese Wahl spätestens seit dem 6. Juni 2026.
  • Das Wahlrecht wurde ihnen nicht durch Richterspruch entzogen.

Amtliche Einzelheiten: FAQ der Landeswahlleiterin zur Landtagswahl 2026.

Wahlbenachrichtigung und Wahllokal

Die Wahlbenachrichtigung wurde den von Amts wegen eingetragenen Wahlberechtigten spätestens bis zum 16. August 2026 zugesandt. Darauf stehen das zuständige Wahllokal, Hinweise zur Barrierefreiheit und die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich unverzüglich an das Wahlamt der Stadt Burg wenden. Die aktuellen örtlichen Hinweise veröffentlicht die Stadt Burg auf ihrer Landtagswahl-Seite.

So läuft die Wahl im Wahllokal ab

  1. Wahlbenachrichtigung und Personalausweis, Reisepass oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument mitnehmen.
  2. Im angegebenen Wahllokal wird die Wahlberechtigung im Wählerverzeichnis geprüft.
  3. Der Stimmzettel wird ausgehändigt.
  4. In der Wahlkabine werden Erst- und Zweitstimme unbeobachtet und eindeutig gekennzeichnet.
  5. Den Stimmzettel falten und anschließend in die Wahlurne einwerfen.

Für eine eindeutige Stimmabgabe: In jeder Spalte höchstens einen Wahlvorschlag kennzeichnen. Keine Unterschrift oder sonstige Zusätze auf den Stimmzettel schreiben. Der Wille der wählenden Person muss zweifelsfrei erkennbar sein.

Briefwahl

Für die Briefwahl ist kein besonderer Grund erforderlich. Ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann schriftlich, per E-Mail, persönlich oder über das Online-Angebot der Stadt beantragt werden; telefonisch ist die Beantragung nicht möglich.

  • Antrag: grundsätzlich spätestens bis Freitag, 4. September 2026, 15:00 Uhr.
  • Empfohlene Absendung innerhalb Deutschlands: spätestens Donnerstag, 3. September 2026.
  • Entscheidend ist der Eingang: Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eingegangen sein.
  • Briefwahl vor Ort in Burg: Die Stadt Burg veröffentlicht Ort und Öffnungszeiten ihres Briefwahllokals auf der amtlichen Antragsseite.

Bei plötzlicher, nachgewiesener Erkrankung gelten besondere Ausnahmen. Maßgeblich sind immer die Hinweise des zuständigen Wahlamtes und die Unterlagen, die dem Wahlbrief beiliegen.

Barrierefrei und mit Unterstützung wählen

  • Ob das zugewiesene Wahllokal barrierefrei ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung.
  • Wer nicht lesen kann oder wegen einer Behinderung Hilfe benötigt, darf eine Hilfsperson hinzuziehen – auch in der Wahlkabine, soweit dies erforderlich ist.
  • Die Wahlentscheidung trifft ausschließlich die wählende Person. Die Hilfsperson muss nach diesem Willen handeln und ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
  • Blinde und sehbehinderte Menschen können kostenlos eine Stimmzettelschablone verwenden.

Weitere Informationen zu Wahlschablonen, Hilfspersonen und Angeboten in Leichter Sprache stehen im amtlichen Wahl-FAQ.

Was geschieht nach 18:00 Uhr?

Nach Schließung der Wahllokale werden die Stimmen ausgezählt. Zunächst werden vorläufige Ergebnisse veröffentlicht. Der Kreiswahlausschuss stellt das Ergebnis für den Wahlkreis 6 Burg anschließend in öffentlicher Sitzung fest.

Amtliche Informationen des Landkreises Jerichower Land zum Wahlkreis 6 Burg


Amtliche Quellen und Aktualisierungsstand

Stand dieser Seite: 2. September 2026. Bei Abweichungen sind die amtliche Wahlbekanntmachung, die Wahlbenachrichtigung und die Angaben des zuständigen Wahlamtes maßgeblich.